Die Ladestation muss, je nach Ausführung, entsprechend vorgesichert werden. Die ausführende Elektrofachkraft stellt sicher, dass das Sicherheitskonzept den jeweils gültigen Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an öffentlichen Versorgungsnetzen mit Betriebsspannungen bis 1000 V (TAEV) und den örtlichen Gegebenheiten entspricht. Um mögliche Schäden an den i-CHARGE Produkten und in weiterer Folge der angeschlossenen Elektrofahrzeuge zu vermeiden, ist es laut OVE E 8101:2019 – Errichtungsbestimmungen für elektrische Niederspannungsanlagen – erforderlich, einen Überspannungsschutz in der Zuleitung vorzusehen. Wir empfehlen den Einsatz eines Kombiableiters Klasse I + II.
Weiters können sowohl getrennte Leitungs- und Fehlerstromschutzschalter verwendet werden als auch ein Kombischutzschalter, welcher beide Aufgaben der Schutzfunktionen in einem Gerät kombiniert.
Dreiphasige Ladestationen können und dürfen ebenso einphasig angeschlossen und betrieben werden, sofern der Ladestrom 16 A nicht übersteigt. Bei allen i-CHARGE Produkten kann der Ladestrom über einen DIP-Switch am Ladecontroller eingestellt werden.